Die Landesregierung Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben weitreichende Verordnungen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Davon betroffen sind unter anderem Veranstaltungen, Restaurants und Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Bitte informieren Sie sich über mögliche Einschränkungen
An dieser Stelle finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Informationen rund ums Reisen in Zeiten der weltweiten Coronavirus - Pandemie.
Die Landesregierung Baden Württemberg hat eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erstellt. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden weitreichende Maßnahmen ergriffen.
Bitte entnehmen Sie die aktuelle Verodnung der Internetseite des Landes Baden-Württemberg
Auch in Bayern werden weiterhin weitreichende Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus umgesetzt.
Bitte entnehmen Sie die aktuelle Verordnung der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus
Die DEHOGA gibt wichtige Informationen für Gastronomen und Hoteliers während der Corona-Pandemie.
Alle Infos gibt es unter: www.dehoga-corona.de
Der Deutsche Tourismusverband hat eine Auflistung der geltenden Länderverordnungen und der Landestourismusorganisationen erstellt.
Die DEHOGA Bayern hat Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Coronavirus erstellt. Die Hinweise sind ohne Gewähr. Bei individuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksgeschäftsstelle des DEHOGA Bayern bzw. an Ihren Steuerberater.
Die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises informiert auf ihrer Homepage über Hilfsmaßnahmen von Bund und Land.
Ebenso hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 5. November eine gemeinsame Pressemitteilung zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November herausgegeben.
Durch die neuen Corona-Regelungen ab November müssen Restaurants und Gaststätten im Land schließen.
Zahlreiche Restaurants und Gaststätten im Lieblichen Taubertal bieten Abhol- und Lieferservices von Speisen an.
Sie möchten die heimischen Betriebe unterstützen?
#kaufregional im Main-Tauber-Kreis
Hier präsentieren Sie, liebe Händler, Gastronomen und Dienstleister aus dem Main-Tauber-Kreis, Ihren Liefer-, Versand- oder Abholservice.
#kaufregional im Main-Tauber-Kreis
Hier finden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihre Lieblingsgeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie Dienstleister, um diese mit einer Bestellung zu unterstützen.
Reinschauen lohnt sich, denn das Angebot wird laufend erweitert: zum Portal
Tourismusverband
„Liebliches Taubertal“ e.V.
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon +49 9341 825806
Telefax +49 9341 825700
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Das Weinland Taubertal erstreckt sich von Rothenburg ob der Tauber bis nach Wertheim am Main. Auf knapp 100 km durchfließt die Tauber in nordwestlicher Richtung diesen Landstrich und ist steter Begleiter der das Flusstal säumenden Weinberge.
An den Ufern der Tauber liegen die – zum Teil auch international bekannten Städte – Rothenburg ob der Tauber, Creglingen, Röttingen, Weikersheim, Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim und Wertheim.
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